Digitalisierte lfd. Lohn- oder Gehaltsabrechnung:
Zu Beginn benötigen wir lediglich die folgenden Unterlagen:
Für die lfd. mtl. Lohn- und Gehaltsabrechnungen stellen Sie uns dann nur die:
in der für Sie eigens angelegten Cloud zur Verfügung.
Digitalisierte Personalakte / Dokumentenablage
Mit der Digitalisierung zum möglichst papierlosen Büro ist auch die Entwicklung von der analogen zur elektronischen Personalakte beinahe unumgänglich.
Denn hier bieten sich, nach erfolgreicher Umsetzung der digitalen Ablage aller Dokumente, viele Vorteile für beschleunigte Arbeitsprozesse in der Personalabteilung.
Basisleistungen im Lohnbüro
- Einrichten und Pflege der Firmen- und Personalstammdaten
- Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse und ELSTAM-Anmeldung beim Finanzamt
- Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und sonstigen notwendigen Institutionen
- Kommunikation mit den Krankenkassen und Behörden
- Termingerechtes Erstellen der monatlichen laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Abrechnen von Sondervergütungen z.B. Tantiemen, Urlaubsgeld, Mutterschaftsgeld
- Erstellen von Erstattungsanträgen auf Lohnfortzahlung
- Pflege der Urlaubsstatistik auf dem Lohnbeleg
- Sofortmeldungen
- Bearbeiten von Lohnpfändungen
- Berechnung von Kurzarbeitergeld (KUG)
- Bescheinigungswesen
- Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
Jahresabschluss: Meldung an die Berufsgenossenschaft
Begleitung bei Betriebsprüfungen: Rentenversicherungs- und Lohnsteueraußenprüfung
Alle Leistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und umfassen ausschließlich die laufende Lohnabrechnung und Lohnsteueranmeldung. Es wird keine Steuer- und/oder Rechtsberatung erbracht.